OGH bestätigt erneut Urteil zur Erstattung von Glücksspielverlusten

Glücksspiel ist ein beliebter Zeitvertreib, der die Menschheit seit der Antike begleitet. Doch in den letzten Jahren hat sich der Fokus der Branche zunehmend in den Online-Bereich verlagert. Mit steigender Tendenz stürmen Online-Casinos den Markt und versuchen Spieler*Innen mit diversen Angeboten und Boni in ihre virtuellen Spielhallen zu locken.

Da Glücksspiel in Österreich jedoch monopolisiert ist, darf nur die Casinos Austria AG (mit ihrem Online-Portal win2day) seine Dienste hierzulande legal anbieten. Online-Casinos, die in Malta, oder einem anderen Land, konzessioniert sind, fallen gemäß der österreichischen Rechtslage also in die Kategorie der illegalen Glücksspiel-Anbieter. Und Verluste aus diesen Casinos lassen sich dadurch zurückfordern.

So ergangen ist es auch einem Spieler aus Österreich, der im Zeitraum von 7. März 2009 bis 12. November 2014 Online-Poker im Casino gespielt hatte. Das Online-Casino war jedoch nicht mit einer österreichischen Konzession ausgestattet, sondern lediglich im Steuerparadies Malta lizenziert.

Der österreichische Spieler reichte eine Klage ein, nachdem er fast € 40.000 Verluste erlitten hatte. Das Landesgericht Wels gab dem Mann recht und urteilte, dass das lizenzlose Online-Casino die Verluste zurückerstatten müsse (GZ 3 Cg 87/21k-13). Das gefiel dem in Malta lizenzierten Online-Casino gar nicht und so legte es Berufung gegen das Urteil ein. Doch auch das Oberlandesgericht Linz, das als Berufungsgericht fungierte, gab dem Kläger recht und bestätigte im März 2022 erneut, dass die Verlustsumme zu erstatten sei (GZ 2 R 45/22h-17).

Sogar nach dem Ausspruch des Berufungsurteil weigerte sich das Online-Casino weiterhin den Urteilsspruch zu akzeptieren und ging in Revision, was bedeutet, dass sich nun der Oberste Gerichtshof mit dem Tatbestand befassen musste. Wenig überraschend hat der OGH im Juni 2022 das ursprüngliche Urteil des Landesgerichts Wels bestätigt und die Revision zurückgewiesen (OGH 3 Ob 95/22z): Die erlittenen Verluste müssen dem Oberösterreicher vom Online-Casino erstattet werden, da es aufgrund der fehlenden Lizenz seine Dienste in Österreich nicht hätte anbieten dürfen.

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Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...

Sind Online-Casinos erlaubt?

Online-Casinos sind nur dann erlaubt, wenn eine landesspezifische Lizenz erteilt worden ist. In Österreich darf nur die Casinos Austria AG (win2day) online legal Glücksspiel anbieten. Verluste aus lizenzlosen Online-Casinos können mithilfe von fairesSpiel.at zurückgefordert werden.

Welche Online-Casinos sind in Österreich lizenziert?

In Österreich ist nur win2day legal, da Glücksspiel in Österreich monopolisiert ist und nur die Casinos Austria AG eine Konzession besitzt. Verluste aus illegalen Online-Casinos kannst du schnell und diskret mit fairesSpiel.at zurückfordern.

Ist Online-Poker in Österreich erlaubt?

Online-Poker ist nur dann erlaubt, wenn es in einem Online-Casino mit österreichischer Lizenz angeboten wird. Hierzulande ist nur win2day dazu berechtigt Online-Poker anzubieten. Verluste aus Online-Poker in lizenzlosen Online-Casinos lassen sich bequem von zuhause aus durch fairesSpiel.at rückfordern.

Was kann ich tun, wenn ich Poker in einem illegalen Online-Casino gespielt habe?

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Mache ich mich schuldig, wenn ich in einem illegalen Online-Casino gespielt habe?

Nein. Das Angebot von Online-Glücksspiel ohne Lizenz ist nicht legal und Online-Casinos verstoßen damit gegen das österreichische Glücksspielrecht.

Warum lassen sich Online-Casino-Verluste zurückfordern?

Gemäß der österreichischen Gesetzeslage rund um Glücksspiel, ist ein Online-Casino nur dann legal, wenn es eine Glücksspiel-Lizenz für Österreich erworben hat. Da in Österreich jedoch ein Glücksspiel-Monopol herrscht, ist nur die Casinos Austria AG (win2day) dazu befugt, seine Dienste legal anzubieten. Sämtliche andere Anbieter sind demnach legal und Verluste durch fairesSpiel.at rückforderbar.

 

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